Wichtige Informationen für Polizeibewerber
Gemäß den gültigen Bewerbungsrichtlinien für den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen muss bis zum 01.08. des Einstellungsjahres
das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, das nicht älter als zwölf Monate ist, beim IAF NRW vorgelegt bzw. eingesandt
werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass es für das Jahr 2007 eine Übergangsregelung mit geänderten Fristen gab.
Für das DLRG-Rettungsschwimmabzeichen -Bronze- sieht die DLRG-Prüfungsordnung einen Ausbildungsumfang von mindestens 12 Stunden Theorie
und Praxis vor. Folglich dauert der Erwerb des Abzeichens mindestens ein Quartal. Dazu kommt, dass in den Sommerferien keine Ausbildung
stattfindet. Wir bieten in der Regel im Jahr 4 Kurse für die Rettungsschwimmabzeichen Bronze und Silber und 1 Kurs zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens in Gold an(Änderungen ausdrücklich vorbehalten).
Bitte beherzigen Sie deshalb folgenden Hinweis: Melden Sie sich rechtzeitig für den Lehrgang "Rettungsschwimmabzeichen -Bronze-" an
bzw. informieren Sie sich rechtzeitig über Kursangebote! Eine frühe Anmeldung ist ratsam, da der letzt mögliche Kurs ggf. überfüllt sein könnte.
